meine Aerztin/ Augenärztin stellte damals einen Antrag, dieser muss in Deutschland vom medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft werden. In der Schweiz funktioniert das in Prinzip genauso, dort prüft der Vertrauensarzt der Krankenkassen.
Wichtig ist:
- warum? Extreme Xerostomie, Beschwerden (z.B.Schluckbeschwerden, Gewichtsverlust, Schlafprobleme?)
- keine andere Behandlungsoption (z.B. Salagen wirkt nicht)
- Medikament laut Fachliteratur erprobt, üblich bei dieser Erkrankung.
Man kann das auch genauer nachlesen, wenn man z.B. "Medikamente unlicenced use" googelt.
Dass dieses Medikament wegen fehlenden Blutwerten versagt wird ist ein absoluter Schmarrn, die Mundtrockenheit ist nicht abhängig von Blutwerten.
Für mich ist es ein gutes Medikament, ich bin sehr froh dass es dieses gibt.
Viel Erfolg
SophiaStatistik: Verfasst von Sophia — 13.01.2016 17:32
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