Krankenkassen bezahlen Zahnbehandlungen

Fragen betreffend Leistungen der Grund -
bzw. Zusatzversicherungen
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Brigitta
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Krankenkassen bezahlen Zahnbehandlungen

Beitrag von Brigitta »

Krankenkassen bezahlen Zahnbehandlungen für Schäden infolge Sjögren-Erkrankung

Die Behandlung und Sanierung von Zahnschäden von Sjögren-Betroffenen, die unter Speichelmangel leiden,
gehört gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der zugehörigen Krankenpflege-Leistungsverordnung zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Grundversicherung.
Die Leistungsverordnung zählt Speicheldrüsenerkrankungen zu den Allgemeinerkrankungen, die zu Zahnschäden führen können,
für deren Behandlung die Krankenkassen aufkommen müssen.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft informiert auf ihrer Website:

http://www.sso.ch/index.cfm?uuid=6ABAA7 ... R_AUTOLINK&&

generell, in welchen Fällen die Krankenkassen verpflichtet sind,
die Kosten für Zahnbehandlungen zu übernehmen.
Sie verweist zudem mit Links auf obige gesetzliche Bestimmungen.

Der Zahnarzt muss die Speichelfliessrate in unstimuliertem und in stimuliertem Zustand messen und idealerweise fotographisch dokumentieren. So wird die Speicheldrüsenerkrankung belegt.
Vor Beginn der Behandlung muss er der Krankenkasse das Formular „Zahnschäden gemäss KVG“ mit Kostenvoranschlag,
das Resultat der dokumentierten Speichelflussmessung und Röntgenbilder der betroffenen Zähne senden und die Kostengutsprache abwarten.
Das erwähnte Formular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

http://www.swica.ch/Fur-Private/Online- ... /Downloads

Die Patienten müssen sich allenfalls für ihr Recht wehren.
Denn für die Zahnärzte entstehen zusätzliche Aufwände, und sie müssen die Behandlung zu einem günstigeren, mit den Krankenkassen vereinbarten Tarif durchführen.
Es ist daher nachvollziehbar, wenn sich ein Zahnarzt anfänglich scheuen sollte, diesen Weg zu beschreiten.
Es ist ratsam, den Zahnarzt um eine Kopie der Korrespondenz mit der Krankenkasse zu bitten.
Die Krankenkassen ihrerseits müssen die Kosten der Behandlung und Sanierung übernehmen, sofern die Schäden wie oben beschrieben klar dokumentiert sind.
Ohne eindeutige Belege lehnen die Krankenkassen die Kosten aber naturgemäss ab. Allenfalls ist es auch erforderlich,
dass der Patient oder der Zahnarzt einen ersten ablehnenden Bescheid der Krankenkasse nicht akzeptiert und
unter Verweis auf die gesetzliche Lage eine erneute Beurteilung und detaillierte Begründung verlangt.

Autor: Urs
Bei Fragen kann gerne über mich mit Urs Kontakt aufgenommen werden.
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